Rechtliche Analyse

Warum die Zwangsvollstreckung in Schottland „diligence“ heißt

In Schottland werden formelle Vollstreckungsmaßnahmen als diligence bezeichnet. Wir erklären, was der Begriff umfasst und warum die Art des Schuldnervermögens entscheidend ist.

Vereinigtes Königreich Schottland
Schottische Verfahren der Schuldenvollstreckung mit Gerichtsurteil, Zahlungsaufforderung, vermögensbezogenen Vollstreckungsmitteln und Rechtssymbolen

Ein ausländischer Gläubiger erwirkt in Schottland eine gerichtliche Entscheidung gegen einen Schuldner und möchte anschließend vollstrecken. An diesem Punkt begegnet ihm häufig ein ungewohnter Begriff: Der nächste Schritt besteht darin, die passende diligence auszuwählen.

In diesem Zusammenhang hat diligence nichts mit einer Due-Diligence-Prüfung vor einer Transaktion oder mit der Überprüfung eines Geschäftspartners zu tun. Im schottischen Recht bezeichnet der Begriff vielmehr eine Gruppe formeller Verfahren, mit denen ein Gläubiger die zwangsweise Erfüllung einer Verpflichtung, insbesondere die Zahlung einer Geldforderung, durchsetzen kann.

Die unterschiedliche Terminologie spiegelt einen grundlegenderen Unterschied wider. Schottland besitzt ein eigenes Rechtssystem und eine eigene Vollstreckungsstruktur. Wer versucht, Begriffe und Denkweisen aus England und Wales unverändert auf einen schottischen Fall zu übertragen, kann daher sowohl das richtige Verfahren als auch den Vermögenswert falsch bestimmen, gegen den sich die Vollstreckung richten soll.

Diligence ist kein einzelnes Vollstreckungsverfahren

Im schottischen Recht bezeichnet diligence nicht eine bestimmte Vollstreckungsmaßnahme. Es handelt sich um einen Oberbegriff für verschiedene Arten der zwangsweisen Rechtsdurchsetzung.

Der Accountant in Bankruptcy, eine schottische öffentliche Stelle, die unter anderem offizielle Statistiken zu Vollstreckungsmaßnahmen veröffentlicht, verwendet den Begriff diligence für unterschiedliche Verfahren der Zwangsvollstreckung nach schottischem Recht.

Auch in den Materialien des Scottish Parliament wird diligence als Begriff für formelle Verfahren zur Durchsetzung zivilrechtlicher Verpflichtungen verwendet.

Es handelt sich dabei nicht lediglich um einen historischen Ausdruck, der nur noch in älteren Gesetzen vorkommt. Nach offiziellen Statistiken wurden in Schottland im Zeitraum 2024–2025 insgesamt 589.405 Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich diligence durchgeführt.

Für den Gläubiger bedeutet das praktisch: Eine gerichtliche Entscheidung allein beantwortet noch nicht die Frage, wie die Forderung tatsächlich durchgesetzt werden soll.

Zunächst muss geklärt werden, welches Vermögen dem Schuldner gehört und wo es sich befindet.

Je nach Art des Vermögenswerts kommen unterschiedliche Formen der diligence in Betracht.

  • Geld oder anderes Vermögen des Schuldners, das sich bei einem Dritten befindet, kann unter bestimmten Voraussetzungen Gegenstand eines arrestment sein.
  • Arbeitseinkommen kann durch earnings arrestment erfasst werden.
  • Bestimmte körperliche bewegliche Sachen im Besitz des Schuldners können einem attachment unterliegen.
  • Inhibition kann die Verfügung über unbewegliches Vermögen wie Grundstücke oder Gebäude beschränken, führt jedoch für sich genommen weder zur Veräußerung der Immobilie noch unmittelbar zu einer Zahlung an den Gläubiger.
  • Für besondere Situationen bestehen weitere spezialisierte Formen der diligence.

Diese Instrumente sind daher nicht beliebig austauschbar.

Warum der Begriff „attachment“ irreführend sein kann

Ein häufiger Fehler bei grenzüberschreitender Forderungsdurchsetzung besteht darin, englische Vollstreckungsbegriffe wörtlich auf Schottland zu übertragen.

In England und Wales kann ein Gläubiger beispielsweise mit einem attachment of earnings order konfrontiert sein.

In Schottland heißt der gesetzlich geregelte Mechanismus für Abzüge vom Arbeitslohn dagegen earnings arrestment.

Der Begriff attachment hat im schottischen Recht wiederum eine andere technische Bedeutung. Nach dem Debt Arrangement and Attachment (Scotland) Act 2002 ist attachment eine eigenständige Form der diligence, die sich gegen bestimmte körperliche bewegliche Vermögensgegenstände des Schuldners richtet.

Für den Gläubiger ist das mehr als eine Frage der richtigen Übersetzung.

Wenn der bekannte Vermögenswert das Arbeitseinkommen des Schuldners ist und ein ausländischer Gläubiger einen schottischen Berater um ein „attachment“ bittet, kann damit rechtlich ein ganz anderes Vollstreckungsinstrument gemeint sein als das tatsächlich benötigte.

Die gleiche Vorsicht ist auch bei anderen Begriffen erforderlich.

Ein schottisches arrestment kann wirtschaftlich Verfahren ähneln, mit denen in anderen Rechtsordnungen Vermögenswerte des Schuldners bei Dritten erfasst werden. Es unterliegt jedoch eigenen schottischen gesetzlichen Regeln.

Ebenso darf inhibition nicht automatisch als schottische Bezeichnung für einen englischen charging order verstanden werden. Die Rechtswirkungen unterscheiden sich.

Die richtige Terminologie hilft daher, nicht nur den Namen des Verfahrens, sondern auch die Vermögensart zu bestimmen, gegen die es eingesetzt werden kann.

Ein Urteil schafft die Vollstreckungsgrundlage, aber noch keine Zahlung

Zum Verständnis von diligence müssen zwei Stufen auseinandergehalten werden: die rechtliche Befugnis zur Durchsetzung und die tatsächliche Erlangung von Geld oder Vermögen.

Für die Anwendung gewöhnlicher Vollstreckungsmaßnahmen benötigt der Gläubiger grundsätzlich ein schottisches Urteil beziehungsweise decree oder einen anderen vollstreckbaren Schuldtitel.

Je nach Verfahren können jedoch zusätzliche vorbereitende Schritte erforderlich sein.

Besonders wichtig ist der charge for payment.

Dabei handelt es sich um eine förmliche Zahlungsaufforderung, die in vielen Fällen vor weiteren Vollstreckungsmaßnahmen zugestellt werden muss.

Sie verlangt die Zahlung der geschuldeten Summe einschließlich gegebenenfalls anfallender Zinsen und Kosten und gewährt dem Schuldner grundsätzlich 14 Tage zur freiwilligen Zahlung.

In gesetzlich vorgesehenen Fällen muss bei natürlichen Personen zusätzlich ein Debt Advice and Information Package zur Verfügung gestellt werden, also ein gesetzlich vorgesehenes Informationspaket über Schulden und verfügbare Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.

Diese Anforderungen zeigen, warum ein Urteil nicht mit einer erfolgreichen Einziehung gleichgesetzt werden darf.

Das decree verschafft dem Gläubiger die rechtliche Grundlage. Danach muss jedoch noch die richtige diligence ausgewählt und gegen einen tatsächlich vorhandenen Vermögenswert eingesetzt werden, aus dem die Forderung befriedigt werden kann.

Viele förmliche Vollstreckungshandlungen werden in Schottland von officers of court, insbesondere sheriff officers, durchgeführt.

Die schottische Vollstreckung richtet sich nach dem konkreten Vermögenswert

Angenommen, ein Gläubiger verfügt über ein Urteil über 100.000 Pfund gegen ein schottisches Unternehmen.

Besitzt das Unternehmen erhebliche Guthaben auf einem Bankkonto, kann sich die Vollstreckungsstrategie auf arrestment konzentrieren.

Handelt es sich beim Schuldner um eine natürliche Person mit Arbeitseinkommen, kann earnings arrestment relevant sein.

Verfügt der Schuldner über Maschinen, Geräte oder andere geeignete bewegliche Sachen, kann attachment in Betracht kommen.

Besitzt der Schuldner Grundstücke oder andere Immobilien, kann inhibition eine andere, spezifische Funktion erfüllen.

Das Urteil bleibt in all diesen Beispielen dasselbe.

Die diligence ändert sich, weil sich der Vermögenswert ändert.

Deshalb ist die Ermittlung und Analyse des Schuldnervermögens schon vor Beginn konkreter Vollstreckungsmaßnahmen besonders wichtig.

Ein Gläubiger, der nur die registrierte Geschäftsanschrift eines Schuldnerunternehmens kennt, kann zwar ein wirksames Urteil besitzen, aber dennoch keinen realistischen Vollstreckungsplan haben.

Bevor Kosten für verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen entstehen, sollte geklärt werden, ob der Schuldner Bankkonten, Arbeitseinkommen, bewegliche Sachen, Immobilien oder andere Vermögenswerte besitzt, gegen die eine geeignete diligence eingesetzt werden kann.

Auch der Standort des Vermögens ist relevant.

Ein schottisches decree bedeutet nicht, dass jeder Vermögenswert des Schuldners irgendwo auf der Welt automatisch der schottischen Vollstreckung unterliegt.

Für einen internationalen Gläubiger sollte die Frage daher nicht lediglich lauten:

„Wie vollstrecken wir das Urteil?“

Präziser ist:

„Welches Vermögen besitzt der Schuldner, wo befindet es sich und welche Form der Scottish diligence kann rechtlich gerade diesen Vermögenswert erfassen?“

Diligence kann auch vor Abschluss des Gerichtsverfahrens eingesetzt werden

Der Begriff diligence wird in Schottland noch in einem zweiten wichtigen Zusammenhang verwendet.

Part 1A des Debtors (Scotland) Act 1987 regelt die sogenannte diligence on the dependence.

Anders als diligence in execution, die nach Entstehung einer vollstreckbaren Grundlage eingesetzt wird, handelt es sich bei diligence on the dependence um einen vorläufigen Sicherungsmechanismus, der bereits während eines laufenden Gerichtsverfahrens in Betracht kommen kann.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann das Gericht arrestment on the dependence oder inhibition on the dependence anordnen.

Das Ziel besteht nicht darin, dem Gläubiger sofort Geld zu verschaffen. Vielmehr soll das Risiko reduziert werden, dass Vermögenswerte, die später zur Vollstreckung eines Urteils benötigt werden, während des laufenden Verfahrens verschwinden oder anderweitig disponiert werden.

Eine solche Maßnahme wird nicht automatisch gewährt, nur weil der Kläger eine hohe Geldforderung geltend macht.

Das Gesetz verlangt unter anderem eine Prüfung, ob der Gläubiger einen prima facie begründeten Anspruch darlegt, ob ein reales und erhebliches Risiko besteht, dass die spätere Vollstreckung ohne die Sicherungsmaßnahme vereitelt oder wesentlich erschwert wird, und ob die Maßnahme unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist.

Der Begriff diligence kann im schottischen Recht damit sowohl die Vollstreckung auf Grundlage eines bereits bestehenden Vollstreckungstitels als auch bestimmte Sicherungsmaßnahmen während eines noch laufenden Prozesses erfassen.

Arrestment on the dependence und inhibition on the dependence betreffen jedoch unterschiedliche Vermögensgegenstände und haben unterschiedliche Wirkungen. Sie müssen deshalb getrennt betrachtet werden.

Die bloße Sorge vor Zahlungsausfall reicht nicht aus

Die Grenzen einer sichernden diligence zeigt eine neuere Entscheidung des Court of Session.

In Mermaid Subsea Services (UK) Ltd v James Fisher Offshore Ltd [2025] CSOH 68 hatte ein Gläubiger im Zusammenhang mit einem in England geführten Rechtsstreit eine Genehmigung für diligence on the dependence in Form von arrestment und inhibition erhalten.

Später beantragte die Gegenseite die Aufhebung dieser Maßnahmen.

Bis zur gerichtlichen Prüfung lagen aktuellere Finanzinformationen vor. Lord Cubie untersuchte die neuen Jahresabschlussdaten, die finanzielle Lage der Unternehmensgruppe und die für die Gegenseite verfügbare Unterstützung.

Das Gericht erkannte an, dass ein ausreichender prima facie Anspruch bestand, kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Beweise das erforderliche reale und erhebliche Risiko für die spätere Vollstreckung nicht mehr belegten.

Die Genehmigung für die sichernde diligence wurde daher aufgehoben.

Die Entscheidung verdeutlicht eine wichtige Besonderheit des modernen schottischen Systems.

Für eine Sicherungsmaßnahme genügt weder eine hohe Forderungssumme noch die bloße Befürchtung des Gläubigers, dass die spätere Zahlung problematisch werden könnte.

Das gesetzlich erforderliche Risiko muss anhand der aktuellen tatsächlichen Umstände nachgewiesen werden.

In kommerziellen Streitigkeiten können dabei insbesondere Jahresabschlüsse, die finanzielle Lage der Unternehmensgruppe, Unterstützung durch verbundene Unternehmen, Vermögensverfügungen, Finanzierungsstrukturen und Hinweise auf eine mögliche Vermögensverschiebung relevant sein.

Diligence ist ein alter Begriff, aber das Recht entwickelt sich weiter

Der Begriff diligence hat eine lange Geschichte. Das heutige schottische Vollstreckungsrecht entwickelt sich jedoch fortlaufend weiter.

Zu den zentralen gesetzlichen Grundlagen gehören insbesondere:

  • Debtors (Scotland) Act 1987;
  • Debt Arrangement and Attachment (Scotland) Act 2002;
  • Bankruptcy and Diligence etc. (Scotland) Act 2007.

Weitere Änderungen wurden durch den Bankruptcy and Diligence (Scotland) Act 2024 eingeführt.

Section 17 dieses Gesetzes trat beispielsweise am 20. Januar 2025 in Kraft und änderte die Regeln für diligence on the dependence in Fällen, in denen der Schuldner eine natürliche Person ist. Unter den gesetzlich vorgesehenen Umständen wurde dabei eine zusätzliche Pflicht zur Bereitstellung des Debt Advice and Information Package eingeführt.

Die Verabschiedung eines Gesetzes bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede einzelne Bestimmung bereits praktisch anwendbar ist.

Nach dem Stand September 2026 erfordern verschiedene Teile der Reform des diligence-Rechts noch gesonderte Inkraftsetzungsmaßnahmen, neue Verfahrensregeln oder den Abschluss entsprechender Konsultationen.

Bei der Planung einer Vollstreckung muss daher zwischen bereits geltendem Recht und Vorschriften unterschieden werden, die zwar verabschiedet, aber noch nicht in Kraft gesetzt wurden.

Was ein ausländischer Gläubiger vor der Vollstreckung prüfen sollte

Wer eine Forderung gegen einen Schuldner in Schottland durchsetzen möchte, sollte die Vollstreckung möglichst schon vor der Beauftragung eines sheriff officer planen.

Zu prüfen ist insbesondere:

  • ob das Urteil, decree oder ein anderer Titel in Schottland vollstreckbar ist;
  • ob vor der gewählten Maßnahme ein charge for payment oder ein anderer vorbereitender Schritt erforderlich ist;
  • ob es sich beim Schuldner um eine natürliche Person handelt und zusätzliche gesetzliche Schutzvorschriften gelten;
  • welche Vermögenswerte tatsächlich festgestellt wurden;
  • ob diese Vermögenswerte wirklich dem Schuldner und nicht einem verbundenen Unternehmen oder einem Dritten gehören;
  • wo sich die Vermögenswerte befinden;
  • welche Form der diligence für den jeweiligen Vermögenswert zulässig ist;
  • ob ein Insolvenzverfahren, ein Moratorium oder eine andere gesetzliche Beschränkung die Vollstreckung beeinflusst.

Liegt noch keine abschließende gerichtliche Entscheidung vor, muss gesondert geprüft werden, ob ausreichende tatsächliche Grundlagen für eine sichernde diligence bestehen.

Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass eine vorläufige Sicherung von Vermögenswerten bei jeder Geldklage automatisch möglich ist.

Schottland darf deshalb nicht einfach als eine weitere Region innerhalb eines einheitlichen britischen Vollstreckungssystems betrachtet werden.

Wie im Grandliga-Leitfaden zum Inkasso in Großbritannien näher erläutert wird, bestehen im Vereinigten Königreich unterschiedliche Rechtssysteme. Die Durchsetzung gegen einen schottischen Schuldner verlangt daher eine spezifisch schottische Analyse der verfügbaren Vollstreckungsinstrumente.

Was „diligence“ in der Praxis bedeutet

Wenn ein schottischer Jurist oder sheriff officer von diligence spricht, meint er damit einen eigenständigen Bereich des schottischen Vollstreckungsrechts.

Es handelt sich weder um ein einziges universelles Verfahren noch schlicht darum, einen Vollstreckungsbeamten zum Schuldner zu schicken.

Für eine wirksame Vollstreckung müssen mehrere Elemente zusammenpassen:

die rechtliche Vollstreckungsgrundlage, die Art und der Standort des Schuldnervermögens, die gesetzlich vorgeschriebenen vorbereitenden Schritte und das richtig ausgewählte Vollstreckungsinstrument.

Für einen ausländischen Gläubiger ist das Verständnis des Begriffs diligence daher nur der erste Schritt.

Entscheidend ist vielmehr die Frage, welche konkrete diligence den rechtlichen Zahlungsanspruch tatsächlich in eine erfolgreiche Forderungsdurchsetzung umwandeln kann.

Inkasso-Leitfäden

Benötigen Sie den vollständigen Beitreibungsrahmen für eine bestimmte Jurisdiktion? Nutzen Sie unsere Länderleitfäden.

ZU DEN LEITFÄDEN