Ein rechtskräftiges Urteil gegen einen Schuldner bedeutet noch nicht, dass der Gläubiger auf jedes Vermögen zugreifen kann, das der Schuldner tatsächlich kontrolliert. Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, wenn der Schuldner an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware beteiligt ist.
Eine solche Gesellschaft, eine sogenannte LLC, ist rechtlich von ihren Mitgliedern getrennt. Immobilien, Bankguthaben, Beteiligungen und andere Vermögenswerte, die der LLC gehören, können deshalb nicht automatisch als persönliches Vermögen ihres Eigentümers behandelt werden.
Das Recht von Delaware sieht für Gläubiger einen besonderen Mechanismus vor: eine gerichtliche Belastungsanordnung für den LLC-Anteil (charging order). Sie ermöglicht es dem Gläubiger, bestimmte Ausschüttungen zu erhalten, die sonst an den Schuldner aufgrund seines Anteils ausgezahlt würden. Die Anordnung selbst berechtigt den Gläubiger jedoch nicht dazu, das Vermögen der Gesellschaft zu übernehmen.
Für einen Gläubiger, der ein Inkasso in den USA betreibt, zeigt dieses Beispiel, warum nach Erlangung eines Urteils zusätzlich das Recht des jeweiligen Bundesstaates und die rechtliche Zuordnung jedes wesentlichen Vermögenswerts geprüft werden müssen.
Das LLC-Mitglied besitzt nicht die einzelnen Vermögenswerte der Gesellschaft
Die grundlegende Regel enthält § 18-701 des Delaware Limited Liability Company Act, des Gesetzes von Delaware über Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Danach gilt der Anteil eines Mitglieds an einer LLC als dessen persönliches Vermögen. Gleichzeitig besitzt das Mitglied kein Eigentumsrecht an bestimmten Vermögensgegenständen, die der LLC selbst gehören.
Diese Trennung hat unmittelbare Folgen für die Zwangsvollstreckung.
Angenommen, der Schuldner ist das einzige Mitglied einer LLC in Delaware. Die Gesellschaft besitzt eine Gewerbeimmobilie im Wert von mehreren Millionen US-Dollar und unterhält ein eigenes Bankkonto mit erheblichen Guthaben.
Auch wenn der Schuldner die Gesellschaft vollständig kontrolliert, gehören das Gebäude und die Gelder auf dem Konto rechtlich der LLC und nicht dem Schuldner persönlich.
Ein Urteil gegen das Mitglied wird daher nicht automatisch zu einem Urteil gegen die Gesellschaft.
Der Gläubiger muss genau feststellen, was dem Schuldner selbst gehört. In diesem Beispiel besitzt der Schuldner einen Anteil an der LLC, während die Immobilie, die Bankguthaben und andere Vermögenswerte Eigentum der Gesellschaft sind.
Auf dieser Trennung beruht der besondere Vollstreckungsmechanismus für einen LLC-Anteil.
Welche Rechte die gerichtliche Belastungsanordnung vermittelt
Nach § 18-703 des Rechts von Delaware kann ein Gläubiger, der über ein Urteil gegen ein LLC-Mitglied oder den Erwerber dessen Anteils verfügt, bei dem zuständigen Gericht beantragen, den Anteil des Schuldners mit der Forderung zu belasten.
Die gerichtliche Anordnung begründet ein Pfandrecht an dem Anteil. Im Umfang dieser Belastung erhält der Gläubiger das Recht auf Ausschüttungen, die ohne die Anordnung an den Schuldner gezahlt worden wären.
Soll die LLC beispielsweise 50.000 US-Dollar Gewinn an das Mitglied ausschütten, kann dieser Betrag aufgrund der gerichtlichen Anordnung zur Befriedigung des Gläubigers verwendet werden.
Der Gläubiger wird dadurch jedoch nicht automatisch Mitglied der LLC, erhält kein Stimmrecht und darf die Geschäfte der Gesellschaft nicht führen.
Vor allem vermittelt die Anordnung kein allgemeines Recht, Vermögenswerte der LLC zu beschlagnahmen.
Warum der Gläubiger nicht einfach auf das LLC-Vermögen zugreifen kann
§ 18-703(d) enthält eine besonders wichtige Beschränkung.
Die gerichtliche Belastungsanordnung ist der ausschließliche Rechtsbehelf, mit dem ein Urteilsgläubiger seine Forderung aus dem LLC-Anteil des Schuldners befriedigen kann.
Das Gesetz schließt gegenüber diesem Anteil insbesondere eine anderweitige Pfändung, Beschlagnahme, Zwangsveräußerung sowie andere vergleichbare rechtliche oder auf Billigkeitsgrundsätzen beruhende Vollstreckungsmaßnahmen aus.
Zusätzlich bestimmt § 18-703(e), dass ein Gläubiger eines Mitglieds allein aufgrund seiner Gläubigerstellung kein Recht hat, Vermögen der LLC in Besitz zu nehmen oder Vollstreckungsmaßnahmen gegen Eigentum der Gesellschaft einzuleiten.
Diese Regel darf allerdings nicht zu weit ausgelegt werden.
Sie bedeutet nicht, dass ein Eigentümer einer LLC vollständig gegen Zwangsvollstreckung geschützt ist. Ebenso wenig verhindert sie eigenständige Ansprüche gegen die LLC oder andere Personen, wenn dafür eine gesonderte rechtliche Grundlage besteht.
Die Beschränkung betrifft vielmehr Folgendes: Die persönliche Schuld eines Mitglieds berechtigt den Gläubiger nicht dazu, die rechtliche Selbstständigkeit der LLC zu ignorieren und unmittelbar auf deren Vermögen zuzugreifen.
Die Regel gilt auch für eine LLC mit nur einem Mitglied
Eine wichtige Besonderheit des Rechts von Delaware besteht darin, dass dieser Vollstreckungsmechanismus nicht nur für Gesellschaften mit mehreren Mitgliedern gilt.
§ 18-703(d) stellt ausdrücklich klar, dass die Regel unabhängig davon Anwendung findet, ob die LLC ein Mitglied oder mehrere Mitglieder hat.
Das ist praktisch von erheblicher Bedeutung.
Ist der Schuldner das einzige Mitglied einer LLC, kann die Gesellschaft wirtschaftlich nahezu mit ihrem Eigentümer identisch erscheinen. Eine Person kann sämtliche Geschäftsentscheidungen treffen, die Gesellschaft vollständig kontrollieren und sämtliche wirtschaftlichen Vorteile erhalten.
Die Alleinmitgliedschaft hebt die gesetzliche Trennung jedoch nicht auf und beseitigt auch nicht die besonderen Regeln über die gerichtliche Belastung des LLC-Anteils.
Ein Gläubiger sollte daher nicht davon ausgehen, dass die alleinige Eigentümerstellung des Schuldners automatisch den Zugriff auf das Vermögen der LLC oder eine zwangsweise Veräußerung des Anteils auf anderem Wege erlaubt.
Eine gerichtliche Belastungsanordnung garantiert keine schnelle Zahlung
Die praktischen Grenzen dieses Mechanismus zeigt die Sache Delaware Acceptance Corporation v. Estate of Frank C. Metzner, Sr., die vor dem Court of Chancery von Delaware behandelt wurde.
Die Gläubiger hatten eine gerichtliche Anordnung erwirkt, nach der Ausschüttungen aus einer LLC, die den Schuldnern zugestanden hätten, zur Begleichung der Forderungen verwendet werden sollten.
Der einzige Vermögenswert der LLC war jedoch ein Wohnhaus, in dem die Schuldner weiterhin lebten. Die Gesellschaft leistete keine Ausschüttungen an sie. Die gerichtliche Anordnung bestand somit zwar, es gab aber keinen tatsächlichen Geldfluss, der an die Gläubiger hätte umgeleitet werden können.
Daraus folgt nicht, dass jede LLC ohne laufende Ausschüttungen zu demselben Ergebnis führt. In dem Verfahren spielten weitere Umstände eine Rolle, darunter der Tod eines Mitglieds und Fragen zur weiteren Behandlung seiner Beteiligung.
Der praktische Kern bleibt dennoch wichtig: Eine gerichtliche Belastungsanordnung zu erhalten und tatsächlich Geld einzuziehen, sind zwei verschiedene Dinge.
Behält die LLC ihre Gewinne in der Gesellschaft, besitzt sie einen Vermögenswert ohne laufenden Ertrag oder nimmt sie aus anderen Gründen keine Ausschüttungen an den Schuldner vor, kann der wirtschaftliche Wert der Anordnung für längere Zeit begrenzt bleiben.
Die Vermögensanalyse sollte deshalb nicht mit der Feststellung enden, dass der Schuldner einen LLC-Anteil besitzt.
Kann eine LLC zur Verschleierung von Vermögen eingesetzt werden?
Der Schutz der rechtlichen Selbstständigkeit einer LLC bedeutet nicht, dass sie ohne Konsequenzen zur betrügerischen Verlagerung von Vermögen oder zur künstlichen Vereitelung einer Urteilsvollstreckung eingesetzt werden darf.
Mit den Grenzen dieses Schutzes befasste sich der Court of Chancery von Delaware in Manichaean Capital, LLC v. Exela Technologies, Inc.
Die Gläubiger machten geltend, dass Zahlungsströme zwischen verbundenen Unternehmen so organisiert worden seien, dass Gelder nicht bei der Gesellschaft ankamen, deren Anteil bereits einer gerichtlichen Belastungsanordnung unterlag.
Das Gericht erkannte an, dass das Recht von Delaware unter engen und außergewöhnlichen Voraussetzungen eine umgekehrte Durchbrechung der Haftungstrennung (reverse veil piercing) zulassen kann. Bei diesem besonderen Rechtsinstitut kann unter bestimmten Voraussetzungen die rechtliche Trennung zwischen einem beherrschenden Eigentümer und einer von ihm kontrollierten Gesellschaft für Zwecke der Haftung durchbrochen werden.
Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen gewöhnlichen Weg, die Beschränkungen des § 18-703 zu umgehen.
Die Gerichte von Delaware messen der rechtlichen Selbstständigkeit von Gesellschaften großes Gewicht bei. Ein Abweichen von diesem Grundsatz kommt nur unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht, etwa wenn eine Gesellschaft als Instrument für Betrug oder eine vergleichbar schwerwiegende Ungerechtigkeit benutzt wird.
Allein die Tatsache, dass ein Gläubiger aufgrund einer gerichtlichen Belastungsanordnung nicht schnell bezahlt wird, genügt dafür nicht.
Praktisch bedeutet dies, dass ein Gläubiger eine gewöhnliche Vollstreckungsmaßnahme nicht lediglich anders bezeichnen kann, um die gesetzlich vorgesehene Beschränkung zu umgehen. Wer einen Missbrauch der Gesellschaftsstruktur behauptet, benötigt dafür eigenständige Tatsachen und eine eigenständige rechtliche Grundlage.
Was ein ausländischer Gläubiger prüfen sollte
Besitzt der Schuldner eine LLC in Delaware, reicht es für den Gläubiger nicht aus, lediglich den ungefähren Wert der Gesellschaft zu kennen.
Zunächst muss festgestellt werden, wem jeder wesentliche Vermögenswert rechtlich gehört. Persönliches Vermögen des Schuldners ist vom Vermögen der LLC und weiterer verbundener Gesellschaften zu unterscheiden.
Insbesondere sollte geprüft werden:
- welchen Anteil der Schuldner an der LLC hält;
- ob er das einzige Mitglied ist;
- welche wirtschaftlichen Rechte mit seinem Anteil verbunden sind;
- ob die LLC in der Vergangenheit Ausschüttungen an den Schuldner vorgenommen hat;
- ob gegenwärtig Ausschüttungen erfolgen;
- welche Regeln die LLC-Vereinbarung für Ausschüttungen vorsieht;
- welche Vermögenswerte unmittelbar der Gesellschaft gehören;
- ob verbundene Unternehmen bestehen;
- wie Geld zwischen diesen Gesellschaften fließt;
- ob Vermögensübertragungen oder andere Vorgänge stattgefunden haben, die eine gesonderte rechtliche Prüfung erfordern.
Besonders wichtig ist die tatsächliche Ausschüttungspraxis.
Zahlt eine profitable LLC regelmäßig Beträge an ihr Mitglied aus, kann eine gerichtliche Belastungsanordnung für den Gläubiger erheblichen wirtschaftlichen Wert haben. Behält die Gesellschaft dagegen sämtliche Gewinne ein oder besitzt sie nur Immobilien oder andere schwer verwertbare Vermögensgegenstände, kann sich die Lage völlig anders darstellen.
Ebenso ist zu prüfen, ob wertvolle Vermögenswerte tatsächlich derjenigen LLC gehören, an der der Schuldner beteiligt ist. Komplexere Unternehmensstrukturen können mehrere verbundene Gesellschaften umfassen, während die tatsächlichen Zahlungsströme nicht immer mit der formalen Eigentumsstruktur übereinstimmen.
Gibt es Anhaltspunkte für Vermögensübertragungen, Zahlungen an verbundene Personen oder die Verwendung von Gesellschaften zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung, müssen diese Vorgänge eigenständig rechtlich untersucht werden. Eine gerichtliche Belastungsanordnung löst solche Fragen nicht automatisch.
Ein zusätzlicher Schritt bei einem ausländischen Urteil
Für einen ausländischen Gläubiger kann vor der eigentlichen Vollstreckung noch ein weiterer Schritt erforderlich sein.
Wurde das ursprüngliche Urteil außerhalb der Vereinigten Staaten erlassen, kann vor dem Einsatz amerikanischer Vollstreckungsmaßnahmen zunächst seine Anerkennung in der zuständigen US-Gerichtsbarkeit notwendig sein.
Die Anerkennung eines ausländischen Urteils und die spätere Vollstreckung in den Anteil des Schuldners an einer LLC in Delaware sind zwei unterschiedliche rechtliche Schritte.
Allein die Feststellung, dass der Schuldner eine Gesellschaft in Delaware besitzt, bedeutet daher nicht, dass sofort eine gerichtliche Belastungsanordnung beantragt werden kann. Zunächst sind der Status des Urteils, die Zuständigkeit des Gerichts und die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für seine Vollstreckung zu klären.
Welche Annahmen der Gläubiger vermeiden sollte
Der Umstand, dass ein Schuldner eine LLC in Delaware besitzt, erlaubt weder die automatische Schlussfolgerung, dass deren Vermögen für die Zwangsvollstreckung verfügbar ist, noch die Annahme, es sei vollständig geschützt.
Insbesondere sollte ein Gläubiger nicht davon ausgehen, dass:
- das Vermögen der LLC automatisch zu persönlichem Vermögen des Schuldners wird, wenn dieser das einzige Mitglied ist;
- ein Urteil gegen das Mitglied ohne Weiteres gegen Vermögenswerte der LLC vollstreckt werden kann;
- eine gerichtliche Belastungsanordnung zwangsläufig zu einer schnellen Rückzahlung führt;
- eine LLC mit nur einem Mitglied nicht unter § 18-703 fällt;
- eine LLC-Struktur vollständig vor eigenständigen Ansprüchen im Zusammenhang mit Betrug, Vermögensverlagerung oder Missbrauch der rechtlichen Selbstständigkeit schützt.
Umgekehrt sollte auch der Schuldner nicht davon ausgehen, dass die bloße Übertragung von Geschäftstätigkeit oder Vermögenswerten auf eine LLC jeden weiteren Zugriff eines Gläubigers verhindert.
Das Recht von Delaware schützt die rechtliche Selbstständigkeit von Gesellschaften stark. Unter außergewöhnlichen Umständen kann ein Gericht jedoch untersuchen, ob eine Unternehmensstruktur als Instrument für Betrug oder eine andere erhebliche Ungerechtigkeit missbraucht wird.
Der wichtigste praktische Schluss
Ein Urteil gegen den Eigentümer einer LLC in Delaware berechtigt den Gläubiger grundsätzlich nicht dazu, das Vermögen der Gesellschaft so zu pfänden, als gehöre es unmittelbar dem Schuldner.
Das Recht von Delaware unterscheidet zwischen dem Anteil des Mitglieds und den Vermögenswerten der LLC. Für die Befriedigung aus diesem Anteil sieht § 18-703 als besonderen Mechanismus die gerichtliche Belastungsanordnung vor, durch die Ausschüttungen erfasst werden können, die sonst dem Schuldner zustünden.
Diese Regel gilt ausdrücklich sowohl für LLCs mit mehreren Mitgliedern als auch für Gesellschaften mit nur einem Mitglied.
Für den Gläubiger besteht die entscheidende Aufgabe daher nicht lediglich darin, eine in Delaware registrierte Gesellschaft zu finden. Er muss vielmehr die tatsächliche Eigentumsstruktur, die Rechte des Schuldners, die Ausschüttungspraxis, den Standort und die rechtliche Zuordnung der Vermögenswerte sowie mögliche eigenständige Ansprüche im Zusammenhang mit verbundenen Personen oder Vermögensübertragungen untersuchen.
Ein Urteil ist nur ein Schritt im Inkassoverfahren. Die rechtliche Zuordnung der Vermögenswerte und die besonderen Regeln des jeweiligen Bundesstaates können letztlich darüber entscheiden, ob aus einem gewonnenen Verfahren tatsächlich eine Zahlung wird.

